Evangelische Beratungsstelle
Mutter-Kind-Stiftung
Schaeferstr. 8
44623 Herne

Telefon: 02323-53048
Fax: 02323-1460596

www.EvBeratHerne.de
info@evberatherne.de


Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ unterstützt schwangere Frauen, die sich während der Schwangerschaft in einer finanziellen Notlage befinden, mit einer einmaligen ergänzenden Leistung, um notwendige Anschaffungen, die mit der Geburt des Kindes im Zusammenhang stehen, zu ermöglichen. Der Umfang der finanziellen Unterstützung ist einkommensabhängig und je nach individueller Notlage unterschiedlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung. Diesen Antrag können Sie bei uns stellen, wenn Sie Ihren Wohnort im Kirchenkreis Herne (Herne, Herne- Wanne-Eickel, Castrop-Rauxel) haben.

Für die Gewährung ist ein schriftlicher Antrag vor der Geburt des Kindes erforderlich, der nur von der Schwangeren selbst gestellt werden kann.
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin im Sekretariat der Beratungsstelle.
Sekretariatszeiten: Mo. – Fr. 8:30 – 12:30 Uhr
Telefon-Nr.: 02323-53048

Für Ihren Antrag benötigen wir folgende Unterlagen im Original
Mutterpass (Name, Entbindungstermin, Schwangerschaftswoche) im Original und als Kopie

Einkommensnachweise aller Familienmitglieder der letzten 3 Monate z.B.:

  • Gehaltabrechnungen / Ausbildungsvergütung
  • Arbeitslosengeld-Bescheid I oder II (vollständig)
  • Wohngeldbescheid
  • Kindergeldbescheid (evtl. Kontoauszüge) / Kinderzuschlag
  • Leistungen nach SGB XII
  • Betreuungsgeld
  • Elterngeld
  • Unterhalt / Unterhaltsvorschuss
  • Bafög / BAB

Arbeitsvertrag
Pässe, Personalausweis der Frau und des Partners (bei Zusammenleben)
Mietvertrag (Kosten und Größe der Wohnfläche), Nebenkosten
Meldebescheinigung der Familienmitglieder bei ausländischer Staatsbürgerschaft der Frau
Bankverbindung
Zusätzlich können mitgebracht werden:
Die Wohnung u. Familie betreffende Versicherungspolicen (Haftpflicht, Rechtsschutz, etc.) Kreditverträge, die Wohnung und Familie betreffen
Informieren Sie uns bitte, wenn sich etwas Wichtiges ändert (bzgl. Schwangerschaft, Name, Anschrift, Bankverbindung …)
Wir senden Ihren Antrag zur weiteren Bearbeitung zu unserem Landesverband nach Münster. Dort wird über Ihren Antrag entschieden. Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid, sobald das Geld zur Zahlung freigegen wird.
Bitte fragen Sie in der Zwischenzeit nicht nach.

Für jede Schwangerschaft darf nur ein Antrag an die Bundesstiftung gestellt werden. Die gemachten Angaben werden mit anderen Vergabestellen verglichen, um eventuell  Doppelbeantragungen festzustellen.